KJP-Praxis in Wolfsburg
Tel.: 05361/7759317

 

 

 

Probatorische Sitzungen

Die ersten Stunden, die sogenannten probatorischen Sitzungen dienen vorwiegend dem gegenseitigen Kennenlernen und der Diagnostik. Im Rahmen dieser Sitzungen wird exploriert, ob ein Behandlungsbedarf vorliegt. Dann ist es an Ihnen, zu entscheiden, ob Sie eine Therapie beginnen wollen.

 

 

Beratung und Diagnostik

Manchmal reichen einige Beratungstermine oder einige Diagnostiksitzungen aus, um das weitere Vorgehen auch ohne therapeutische Hilfen zu planen.

 

Sitzungsdauer
Planen Sie für ein Erstgespräch ca. 1 1/2 Stunden ein. Für die meisten der Folgetermine (Stunden mit dem Kind, dem Jugendlichen, Elterngespräche) gilt eine Sitzungsdauer von fünfzig Minuten. Da es sich um eine Bestellpraxis mit festen Start- und Beendigungszeiten handelt, kommen Sie bitte pünktlich oder sagen Sie 24 Std. vorher den Termin ab.

Sitzungsfrequenz
In der Regel finden ein bis zwei Sitzungen in der Woche statt. In seltenen Fällen kann der Abstand zwischen den Terminen aber auch größer sein.

  

Abrechnungsmöglichkeiten / Kosten
Die Kostenübernahme für sämtliche Leistungen (Erstgespräch, probatorische Sitzungen, psychologische Testdiagnostik, Beratungsgespräche sowie psychotherapeutische Termine) erfolgt bei gesetzlich Versicherten

durch Ihre Krankenkasse.

Privatversicherten empfehle ich, das Verfahren zur Kostenübernahme mit ihrer Versicherung vor Beginn der Behandlung abzuklären. Der Umfang der Kostenübernahme hängt von den konkreten Versicherungstarifen ab. Aus diesem Grund kann ich Ihnen an dieser Stelle keine allgemein gültigen Informationen geben.
Der Kostenübernahme für eine Psychotherapie geht eine konsiliarische Untersuchung durch einen Arzt sowie eine anonymisierte Überprüfung des Therapieantrags durch einen Gutachter voraus.

Für Selbstzahler werden die aktuellen Kostensätze der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) zu Grunde gelegt.